Nachhaltigkeitsbericht 2016
Mit dem Nachhaltigkeitsbericht 2016 ist Volkswagen vom etablierten, gut funktionierendem Ansatz abgegangen, Berichte als abgeschlossene Dokumente im PDF-Format zu präsentieren. Stattdessen wird der Besucher der Internetseite mit einer unübersichtlichen Ansammlung von html-basierten Inhalten konfrontiert. Was VW da auftischt ist kaum zu überblicken, und vor allem nicht zuverlässig zu durchsuchen.
So simple Fragen, wie die nach dem Erscheinungsdatum sind zunächst kaum zu klären. Erst nach langer Suche habe ich eine gut versteckte Download-Option gefunden, die Zugang zu einem PDF-Dokument vom 10. Mai 2017 bot. Diese Spur hat VW mittlerweile vernichtet. Doch im Internetarchiv findet sich eine Kopie.
Anmerkung vom August 2018: VW hat die unübersichtliche Ansammlung von html-basierten Inhalten mittlerweile vom Netz genommen. Es gibt aber Kopien im Internet-Archiv.
Der Bericht lässt keine Zweifel daran, dass sowohl produktionsbezogene als auch produktbezogene Umweltziele existieren. Der Bericht ist sehr spezifisch zu produktionsbezogenen Umweltzielen: „In der Produktion wollen wir je produziertem Fahrzeug die fünf wesentlichen Umweltkennzahlen Energie- und Wasserverbrauch, Abfälle zur Beseitigung sowie CO2- und VOC-Emissionen bis 2018 im Vergleich zu 2010 um 25% verringern.“ (Seite 75)
Ebenfalls auf Seite 75 finden sich produktbezogene Umweltziele, diese sind jedoch vergleichsweise schwammig formuliert: „Gemäß unserem Konzernziel sind alle Fahrzeuge so zu entwickeln, dass sie ganzheitlich bessere Umwelteigenschaften über den gesamten Lebenszyklus aufweisen als ihre Vorgänger.“ Das lässt viele Fragen offen. Sollen die Fahrzeuge beispielsweise so entwickelt werden, dass sie spritsparende Fahrweisen unterstützen?
vernachlässigtes Umweltziel zum Realverbrauch
Das Umweltziel „Reduzieren des Verbrauchs im realen Fahrbetrieb“ wird im Nachhaltigkeitsbericht 2016 weder benannt, noch wird der Grad der Zielerreichung quantifiziert. Auf Seite 84 des Nachhaltigkeitsberichts rechtfertigt VW diese Untätigkeit unter der Überschrift ‚DAS TESTVERFAHREN NEFZ IN DER KRITIK‘: ‚Wie alle anderen Automobilhersteller müssen wir uns an das rechtlich vorgeschriebene Testverfahren halten.‘ — mit der Implikation, Volkswagen dürfe kein anderes Verfahren anwenden, um den Kraftstoffverbrauch von Pkw zu erheben. Es ist zwar wahr, dass VW die rechtlich vorgeschriebenen Tests durchführen muss. Nicht wahr ist jedoch, dass VW sich an den NEFZ (oder heute: an den WLTP) ‚halten‘ muss in dem Sinne, dass VW nichts anderes tun dürfe. Insbesondere ist es nicht wahr, dass Volkswagen den Verbrauch im Kundenbetrieb nicht ermitteln darf.